Coachingverträge erfreuen sich in der heutigen Zeit großer Beliebtheit, bieten sie doch individuelle Unterstützung und Begleitung in unterschiedlichen Lebensbereichen. Allerdings gibt es bedauerlicherweise auch unseriöse Anbieter, die Verbraucher hinters Licht führen. So hat der Moderator und Entertainer Jan Böhmermann, die Masche von Coachinganbieter unterhaltsam entlarvt.
Mit meinen fünf praktischen Ratschlägen können Sie sicherstellen, dass Sie sich vor betrügerischen Praktiken schützen.
Tipp 1: Prüfen Sie den Vertrag sorgfältig
Bevor Sie sich auf einen Coachingvertrag einlassen, ist es von großer Bedeutung, den Vertragstext genau zu prüfen. Achten Sie besonders auf die vereinbarten Leistungen, Kosten, Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden oft wichtige Details festgehalten, die es zu beachten gilt. Hierbei sind vor allem die § 631 ff. BGB für Werkverträge und § 611 BGB für Dienstverträge relevant.
Ein Werkvertrag liegt vor, wenn der Coach ein konkretes Ergebnis schuldet, beispielsweise die Erstellung eines Businessplans oder die Erarbeitung eines Persönlichkeitsprofils. Hierbei steht das konkrete Ergebnis im Vordergrund, unabhängig davon, wie der Coach dieses erreicht.
Ein Dienstvertrag hingegen beinhaltet die Erbringung einer Dienstleistung, wie zum Beispiel persönliche Beratung, Mentoring oder Coaching. Hier steht der Prozess und die Begleitung des Klienten im Fokus, ohne dass ein konkretes Ergebnis im Voraus festgelegt ist.
Prüfen Sie den Vertrag sorgfältig und stellen Sie sicher, dass die vereinbarten Leistungen klar und eindeutig beschrieben sind, unabhängig davon, ob es sich um einen Werk- oder Dienstleistungsvertrag handelt.
Stellen Sie darüber hinaus sicher, dass klar ist, wie der Vertrag zustande kommt. Wir der Vertrag etwa durch ein Telefonat geschlossen oder durch die Unterschrift der Parteien. Weiterhin sollte der Vertrag eindeutige Reglungen enthalten, wofür der Coach beauftragt wird. Stellen Sie sicher, dass die Leistung des Coachs eindeutig zu erkennen ist.
Tipp 2: Überprüfen Sie die Seriosität des Coaches
Bevor Sie einen Coachingvertrag abschließen, sollten Sie die Seriosität des Coaches gründlich prüfen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass der Begriff Coache nicht geschützt ist, dass heißt jeder kann sich Coach nennen, unabhängig von seiner beruflichen Qualifikation. Führen Sie eine Internetrecherche durch, um Informationen über den Coach zu finden. Lesen Sie Erfahrungsberichte und Bewertungen anderer Klienten. Fragen Sie auch nach Qualifikationen, Referenzen und eventuellen Mitgliedschaften in renommierten Coaching-Verbänden. Seriöse Coaches sind transparent und stehen Ihnen gerne für alle relevanten Informationen zur Verfügung.
Beispiel: Wenn Sie Interesse an einem Life-Coaching haben, um persönlich weiterzukommen, sollten Sie die Qualifikationen des Coaches überprüfen, nach Empfehlungen anderer Klienten suchen und prüfen, ob der Coach möglicherweise einem angesehenen Coaching-Verband angehört.
Stellen Sie vor Vertragsschluss klar, wie die Vergütung des Coachs erfolgen soll. Im Vorfeld sollte klar kommuniziert werden, welche Honorarvereinbarung gilt und welche weiteren Verbindlichkeiten auf Sie zukommen.
Tipp 3: Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie bei Fernabsatzverträgen, zu denen auch Coachingverträge gehören können, unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerrufsrecht. Prüfen Sie genau, ob der Vertrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und wie lange die Widerrufsfrist dauert. Informationen hierzu finden Sie in § 312g BGB. Die Coach ist verpflichtet Ihnen die Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen die Widerrufsbelehrungen auch Hinweise enthalten, wenn das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
Gemäß § 312j BGB treffen den Unternehmer bei einem Online-Coachingvertrag bestimmte Pflichten. Der Unternehmer hat die Bestellsituation so zu gestalten, dass Sie als Verbraucher mit Ihrer Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass Sie sich zur Zahlung verpflichten. Wenn die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, muss diese gut lesbar mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
Beispiel: Bei der Buchung eines Online-Coaching-Kurses sollten Sie die Bedingungen für Ihr Widerrufsrecht genau prüfen und sicherstellen, dass der Coach die Bestellsituation gemäß den gesetzlichen Vorgaben gestaltet hat.
Tipp 4: Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl
Neben allen rechtlichen Aspekten sollten Sie auch auf Ihr Bauchgefühl hören. Wenn Sie bei einem Coach oder einem Coachingvertrag ein ungutes Gefühl haben, sollten Sie diesem Gefühl vertrauen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Coach wohl und sicher fühlen, da dies die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist.
Beispiel: Selbst wenn alle Vertragsdetails und rechtlichen Aspekte in Ordnung zu sein scheinen, aber Ihr Bauchgefühl Ihnen signalisiert, dass etwas nicht stimmt, sollten Sie Ihre Entscheidung nochmals überdenken und gegebenenfalls einen anderen Coach suchen.
Tipp 5: Bei Verdachtsmomenten von Betrug melden
Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Coachingvertrag betrügerische Elemente enthält oder der Coach unseriös handelt, sollten Sie dies melden. Informieren Sie Verbraucherschutzorganisationen oder wenden Sie sich an eine Rechtsberatung, um Ihre Rechte zu schützen und andere Verbraucher vor ähnlichen Erfahrungen zu bewahren.
Beispiel: Wenn Sie durch unseriöse Coachingpraktiken finanziellen Schaden erlitten haben oder der Coach sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen hält, zögern Sie nicht, dies zu melden und professionellen Rat einzuholen.
Mit diesen fünf Tipps können Sie sich effektiv vor Betrug durch Coachingverträge schützen. Prüfen Sie Verträge sorgfältig, überprüfen Sie die Seriosität des Coaches, nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht, vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl und melden Sie Verdachtsmomente von Betrug. Mit meiner Kanzlei für IT-Recht, Datenschutzrecht und Verbraucherschutz stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Ihnen bei rechtlichen Fragen und Problemen weiterzuhelfen.
Sebastian Geidel
Rechtsanwalt