Auch der Mittelstand steht zunehmend im Visier der Cyberkriminalität: Immer mehr Unternehmen melden Schäden durch Viren, Trojaner oder durch andere Formen des Hackings. Eine der größten Gefahrenquellen in diesem Bereich sind unter anderem die eigenen Mitarbeiter, die unachtsam auf Links klicken oder ungeregelt im Internet surfen. Viren oder Trojaner, die so in das betriebliche System gelangen, können den Arbeitsablauf für mehrere Stunden oder gar Tage lahmlegen.
Diese fünf Tipps können Ihnen helfen, die Internetnutzung in Ihrem Unternehmen sicherer zu gestalten, ohne dass es zu größeren Einschränkungen kommt. Zudem habe ich Ihnen eine Checkliste erarbeitet, welche die wichtigsten Punkte noch einmal zusammenfast.
Tipp 1: Legen Sie allgemeine Grundsätze fest
Bevor Sie beginnen eine Internetrichtline zu erstellen, sollten Sie sich Gedanken machen, was Sie generell wollen. Hierbei hilft es allgemeine Grundsätze festzulegen, die für die gesamte Nutzung des Internets allgemeine Gültigkeit besitzen. Diese Grundsätze sollten auch möglichst widerspruchsfrei sein, sodass man, darauf aufbauend, die eigentlichen Nutzungsregeln festlegen kann. Die Festlegung solcher Grundsätze hilft Ihren Mitarbeitern dabei, Ihre Vorstellung nachzuvollziehen und führt dazu, dass die Anweisungen auch umgesetzt werden. Eine solcher Grundsatz kann etwa sein: „Internetnutzung erfolgt ausschließlich im betrieblichen Rahmen!“.
Tipp 2: Klare Regelung für die Nutzung
Ausgehend von Ihren Grundsätzen können Sie anschließend weitere Regelungen treffen, die die Internetnutzung in Ihrem Betrieb betreffen. Transparenz ist hier das oberste Gebot. Legen Sie also klar fest, welche Nutzungen Sie zulassen wollen und welche sie konsequent ausschließen. So können Sie etwa zu Recherchezwecken die Nutzung von sozialen Medien erlauben, aber beispielsweise das Spielen von Games ausschließen.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einzuräumen, das Internet auch privat zu nutzen, so bietet es sich an, diese Nutzung auf die Pausenzeiten zu beschränken.
Tipp 3: Schließen Sie unerwünschtes Verhalten aus
Noch eindeutiger können Sie Ihren Mitarbeitern klarmachen, was in Ihrem Unternehmen nicht gewünscht ist, indem sie einen Katalog von unerwünschten Verhalten aufzeigen. In diesem sollten Nutzungsarten aufgenommen werden, die von Ihnen auf keinen Fall geduldet werden. Beispielhaft könnten hier etwa strafbare, pornographische oder jugendgefährdende Inhalte sein.
Zudem erscheint es auch sinnvoll kostenpflichtige Angebote oder Instant Messaging zu verbieten, sowie solche Plattform die urheberrechtlich geschützten Inhalte vertreiben (Filsharing-Plattformen).
Tipp 4: Räumen Sie sich ein Widerrufsrecht ein
Sollten Sie Ihren Mitarbeitern die private Nutzung des Internets gestattet haben, dann aber feststellen, dass dies zulasten der Produktivität führt, können Sie die eingeräumten Privilegien widerrufen. Das setzt jedoch voraus, dass Sie in einer Betriebsvereinbarung oder in dem individuellen Arbeitsvertrag auch ein entsprechendes Widerrufsrecht formuliert haben. Mit einer solchen Klausel lassen sich unerwünschte Verhaltensweisen im Nachhinein korrigieren.
Tipp 5: Sperren von Inhalten
Die Nutzung des Internets im betrieblichen Bereich, kann von der Geschäftsführung eingeschränkt werden. So können Sie etwa den Zugriff auf soziale Medien systemisch blockieren oder den Zugriff auf Webseiten mit einem bestimmten Inhalt. Sogenannte „Contentfilter“ helfen dabei sicherzustellen, dass ihre Angestellten nur auf solchen Webseiten surfen, die auch mit Ihrer Unternehmensphilosophie im Einklang stehen.
Zusatztipp: Abstimmung mit dem Betriebsrat
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat haben und noch keine Internetrichtlinie eingeführt haben, stimmen Sie Ihr Vorhaben mit dem Betriebsrat ab. Im Rahmen der Abstimmung können die Richtlinien auch im Sinne der Arbeitnehmer angepasst werden. Ohne die Zustimmung des Betriebsrates kann eine solche Betriebsvereinbarung ungültig und somit unwirksam sein.
Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung einer solchen Richtlinie für die Nutzung des Internets in Ihrem Unternehmen benötigen, können Sie mich jederzeit kontaktieren.
Rechtsanwalt Sebastian Geidel